AGB
1. Allgemeines
Die EGELI Informatik AG (EGELI) deckt mit ihrem vielfältigen Leistungsangebot breite Kundenbedürfnisse ab. Sie erbringt Dienstleistungen (etwa Beratung, Schulung, Support), entwickelt, ändert, erweitert und installiert Software, liefert Werke und Waren usw.
EGELI und ihre Kunden stehen dabei in einem Rechtsverhältnis. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf dieses Verhältnis anwendbar und regeln dieses, soweit zwischen EGELI und dem Kunden nicht eine
abweichende Vereinbarung in Schriftform (Art. 13 OR) getroffen wurde.
Mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder Geschäftsbeziehungen mit EGELI akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB als verbindlich. Die AGB sind auf der Website von EGELI abrufbar und liegen ihren Offerten bei.
2. Vertragsverhandlungen
Die Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen in Broschüren, Inseraten, Webseiten und anderen Werbe- und Verkaufsunterlagen von EGELI hat ausschliesslich orientierenden Charakter und beinhaltet keine verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Für die Aktualität und die inhaltliche Richtigkeit der einzelnen Werbe- und Verkaufsunterlagen besteht keine Gewähr.
Die in den Offerten von EGELI genannten Preise verstehen sich rein netto (exkl. Mehrwertsteuer) in Schweizer Franken und sind während 30 Tagen verbindlich.
Bezüglich Eigentums- und Urheberrechten an Offertunterlagen gilt Ziff. 6 dieser AGB.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung durch EGELI erfolgt nach erbrachter Leistung oder Lieferung oder periodisch. Die Zahlungsfrist beträgt in jedem Fall 30 Tage netto. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug.
Grundlage des Kaufpreises bildet der offerierte Preis, die offerierten Tarife und/oder Budgets. Erhöhen sich Preise für von EGELI eingekaufte Leistungen und Komponenten nach Vertragsabschluss, so unterliegt der Offertpreis einem entsprechenden Aufschlag. Bei auf unbestimmte oder längere Zeit abgeschlossenen Verträgen (wie z.B. Wartung und Hosting) können die massgeblichen Tarife jährlich angepasst werden.
Vorbehältlich seiner abweichenden schriftlichen Mitteilung ist der Kunde damit einverstanden, dass EGELI Informationen über die Zahlungsabwicklung an den Schweiz. Verband Creditreform weiterleitet und diese zur Prüfung der Bonität des Kunden verwendet werden.
4. Vergütungsmodalitäten
– Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungsspesen sowie Gebühren und Material werden dem Kunden nach Aufwand inRechnung gestellt.
– Bahnfahrten: Billet 1. Klasse mit Halbtax-Abo, Flugreisen: nach Aufwand.
– Bei Warensendungen sind die Versand- und Transportkosten usw. vom Kunden zu tragen.
– Für jeden Einsatz eines EGELI-Mitarbeiters beim Kunden werden mindestens 4 Stunden in Rechnung gestellt.
– Der Aufschlag auf den Stundensatz für Einsätze zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr sowie an Wochenenden undFeiertagen beträgt 50%.
– Pikettdienste ausserhalb der Bürozeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Beizug von Partnerfirmen
Je nach Projektumfang und Aufgabenstellung kann EGELI nach eigenem Ermessen Dienstleistungen von Partnerfirmen beziehen und diesen die Erfüllung einzelner Teilaufgaben übertragen.
6. Eigentums- und Urheberrechte
Wenn EGELI Software liefert, wird dem Kunden eine Lizenz nur zum eigenen Gebrauch erteilt. Er darf für sich eine Sicherungskopie erstellen, die Software aber ansonsten nicht vervielfältigen oder dekompilieren. Der Kunde darf die Software Dritten nicht zugänglich machen, zur Nutzung überlassen, verkaufen oder weiterlizenzieren.
Sämtliche durch EGELI erstellten Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen, Diagramme, Offerten, Produktbeschreibungen, Protokolle und andere Dokumente bleiben alleiniges Eigentum von EGELI, die auch alle Urheberrechte daran behält. Werden solche Unterlagen dem Kunden übergeben, so darf er diese nicht vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Sie sind auf erstes Verlangen unverzüglich zu retournieren.
7. Umgang mit Zugangsdaten
Verschiedene Dienste von EGELI benötigen zur Nutzung ein Kenn- und ein Passwort. Kunden, welche Kenn- und Passwörter erhalten, sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Massnahmen zu treffen um diese geheim zu halten und zu verhindern, dass sie Dritten bekannt werden.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen EGELI und ihren Kunden untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz. EGELI kann zusätzlich die Gerichte am Sitz/Wohnsitz des Kunden anrufen.
Stand August 2018